Platzordnung Verkehrserziehung, Übungs-,  Ausbildung-, Trainingsplatz 

1.Ordnung Beim Befahren des Platzes ist die Zufahrt zu nutzen.  Die Parkordnung ist einzuhalten!  Parken auf dem Übungsplatz ist nur mit Fahrschulautos gestattet. Schüler, Fahrlehrer, Prüfer, Besucher mit Krad, dürfen den Platz nur in Begleitung eines Fahrlehrers befahren.   (Ausnahmen sind bei Veranstaltungen möglich, müssen jedoch vorher beim Vorstand gemeldet und von ihm zugestimmt werden.) Grundfahraufgaben werden entsprechend der Prüfrichtlinien gefahren: Jede Grundfahraufgabe beginnt im Stand & endet im Stand, mit Absicherung 123B123. Gefährdungen sind auszuschließen! Die Auswertung einer Grundfahraufgabe erfolgt NICHT in der Auslaufzone der GFA und darf den Ablauf nicht behindern. Das Fahren entgegengesetzt der Fahrübungsstrecken oder Querfahrten ist strengstens       verboten! => 25 EURO Spende das Vereinskonto!  (verantwortlich: Fahrlehrer, Fahrschule, Mieter, Untermieter, Nutzer) Zusätzliche Übungen sind mit dem Vorstand abzusprechen und vom Ausbilder zu überwachen!  Das Fahren auf dem Übungsplatz ist für Fahrschüler und Fahrlehrer natürlich nur mit echter Motorradschutzkleidung nach https://fahrerlaubnis.tuev-dekra.de/wp-content/uploads/2023/05/AnwHinw_Motorradfahrerschutzkleidung.pdf incl. prüfungskonformer Rückenprotektor gestattet. (Vorbildfunktion FL !!!) Das Tor zu SELGROS ist zum Einkaufen, Bäcker, Toilette (NOTFALLTOR! NUR zu befahren falls Anderes nicht nutzbar ist !!!) 

2.Sauberkeit Alle Untermieter, Mieter und Nutzer haben regelmäßig an Arbeitseinsätzen und Reinigungen des Platzes teilzunehmen. Das Lagern von Gegenständen aller Art auf dem Übungsplatz ist, ohne Zustimmung des Vorstandes, nicht gestattet. Hier droht eine Ordnungsstrafe vom Bezirksamt! Zigarettenkippen werden ab sofort nur noch in den vorhandenen Aschenbechern entsorgt. Jeglicher andere Unrat wird durch den Untermieter und Nutzer selbstständig entsorgt. Der mitgebrachte „Klein-Müll“ wird auf gekommenem Wege selbst entsorgt! 

3.Sicherheit Beim Verlassen des Übungsplatzes ist darauf zu achten, dass der Übungslatz gesichert wird (durch Kette am Tage und Schloss am Abend) wenn kein anderer Nutzer auf dem Übungslatz anwesend ist. Das Tor ist nach Ein-, Ausfahrt IMMER zu schließen! (Krötenschutzzaun / Kündigungsandrohung des Vermieters bei Nichteinhaltung erfolgte bereits!) 

4.Zuwiderhandlungen Bei Nichteinhaltung der Platzordnung, droht eine Abmahnung! Bei Wiederholung einer Nichteinhaltung der Platzordnung, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 €! Die Einnahmen aus Verwarnungsgeldern werden für die Erhaltung des Übungsplatzes genutzt. 

5.Aktualisierung der Platzordnung Die Aktualisierung der Platzordnung erfolgt regelmäßig durch den Vorstand und wird durch Aushang auf dem Übungslatz bekannt gegeben! 

 

Der Vorstand

 

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